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Fahrschule NEW-DRIVE

Hier finden Sie Infos zur Führerscheinausbildung der einzelnen Klassen:

Für Ihre Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  1. Reisepass
  2. Geburtsurkunde
  3. ein Passfoto (EU-Norm)


Klasse A1 - A2 - A neu ab 16. März 2015

Für den Erwerb einer Lenkberechtigung für Motorräder wurde ein aus drei Stufen bestehendes Zugangssystem geschaffen. Dabei ist zu beachten, dass keine der im Folgenden angeführten neuen Klassen nach einer bestimmten Zeit automatisch zu einer höheren Klasse wird; jede Klasse muss eigens erworben werden:

Klasse A1

Die Führerscheinklasse A1 berechtigt zum Lenken folgender Fahrzeuge:

Motorräder (mit oder ohne Beiwagen) mit bis zu 125 ccm Hubraum, einer Motorleistung von max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW Leistung je kg Eigengewicht

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von max. 15 kW (20 PS)

Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre. Der Ausbildungsbeginn ist mit 15,5 Jahren. Die Mehrphasenausbildung für diese Führerscheinklasse A1 beinhaltet auch ein Gefahrenwahrnehmungstraining und eine Perfektionsfahrt.

Klasse A2

Die Führerscheinklasse A2, umfasst auch die Klasse A1 und berechtigt zum Lenken folgender Fahrzeuge:

Motorräder (mit oder ohne Beiwagen) mit einer Motorleistung von max. 35 kW (48 PS) und max. 0,2 kW Leistung je kg Eigengewicht

Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre. Die Klasse A2 umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse A1. Ausbildungsbeginn mit 17,5 Jahren.
Besitzerinnen/Besitzer einer Lenkberechtigung für die "Vorstufe A" dürfen ab 19. Jänner 2013 Motorräder der Klasse A2 lenken, ein Führerscheintausch ist nicht erforderlich. Die Mehrphasenausbildung für die Klasse A2 beinhaltet künftig auch ein Gefahrenwahrnehmungstraining und eine Perfektionsfahrt.

Ein Aufstieg von der Klasse A1 nach A2 ist bei Erfüllung folgender Voraussetzungen möglich:
Zweijähriger Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse A1
Abgeschlossene Mehrphasenausbildung
Praktische Fahrprüfung oder sieben Stunden Praxistraining

Klasse A

Die Führerscheinklasse A berechtigt zum Lenken folgender Fahrzeuge:

Motorräder mit oder ohne Beiwagen, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von über. 15 kW (20 PS), sowie leichte Einachs-Anhänger, die nicht breiter sind als das Zugfahrzeug.

Das Mindestalter für den Direktzugang der Klasse A beträgt 24 Jahre, Ausbildungsbeginn mit 23,5 Jahren, bei vorangegangenem zweijährigem Besitz eines Führerscheins der Klasse A2 20 Jahre. Neben dem Direktzugang der Klasse A ist Besitzerinnen/Besitzern sowohl einer Lenkberechtigung für die Klasse A2 als auch einer für die Klasse A1 der Erwerb der Klasse A möglich. Die Klasse A umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse A1 und A2. Die Mehrphasenausbildung für die Klasse A beinhaltet auch ein Gefahrenwahrnehmungstraining und eine Perfektionsfahrt.

Ein Aufstieg von der Klasse A2 auf A ist bei Erfüllung folgender Voraussetzungen möglich:
Zweijähriger Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse A2
Abgeschlossene Mehrphasenausbildung
Praktische Fahrprüfung oder sieben Stunden Praxistraining

Ein Aufstieg von der Klasse A1 auf A ist bei Erfüllung folgender Voraussetzungen möglich:
Mindestalter 24 Jahre
Vierjähriger Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse A1
Abgeschlossene Mehrphasenausbildung
Praktische Fahrprüfung mit Motorrad der Klasse A erforderlich.

Ausbildung: Bei Ersteinstieg in eine der drei A-Klassen!

Theoretische Ausbildung

  • 6 UE Zusatzwissen A

Praktische Ausbildung

  • 14 UE A, ab den 39. Lebensjahr 16 UE A

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Klasse B Code 111   

Mit dem B-Führerschein Code 111 darf ein Motorrad mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW gelenkt werden.

Voraussetzungen:
Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B. Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen.
Nachweis des praktischen Fahrunterrichtes im Ausmaß von insgesamt mindestens 6 UE in der Fahrschule.
Eintragung des Codes 111 in den Führerschein (vorher darf nicht gefahren werden).

Wichtig: Die Fahrerlaubnis gilt nur für folgende Länder:

  • Italien
  • Spanien
  • Portugal, gültig erst ab einem Mindesalter von 25 Jahren
  • Lettland
  • Tschechische Republik, beschränkt auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe

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Klasse B

Die Lenkberechtigung der Klasse B gilt für folgende Fahrzeuge:

PKWs, Kombis, Kleintransporter und Kleinbusse bis 3500 kg HzGm (höchst zulässige Gesamtmasse) mit max. 8 Personen und leichte Anhänger (bis 750 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht).Traktoren bis 3500 kg HzGm und einen leichten Anhänger HzGm 750 kg.

Leichter Anhänger: Das um 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeugs muss mehr als doppelt so groß sein wie das momentane Gesamtgewicht des Anhängers

Schwere Anhänger: Wenn die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge höchstens 3500 kg beträgt

Moped, Microcar, Trikes und Quads

Es stehen dir 3 verschieden Ausbildungsvarianten zur Auswahl:

  • B Vollausbildung in unserer Fahrschule
  • L17 vorgezogene Lenkberechtigung
  • B Dual, duale Ausbildung mit privaten Übungsfahren und Fahrtenprotokoll

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Klasse B Vollausbildung

Die Ausbildung der Lenkberechtigung der Klasse B kannst du mit 17,5 Jahren beginnen.

Die Ausbildung gliedert sich in zwei Teile:

Theoretische Ausbildung

  • 20 UE Grundwissen
  • 12 UE Zusatzwissen Klasse B

Praktische Ausbildung

  • Vorschulung: 3 Lektionen (Fahrstunden mit unserem Fahrschulauto)
  • Grundschulung: 3 Lektionen
  • Hauptschulung: 6 Lektionen
  • Perfektionsschulung: 5 Lektionen (Überland, Autobahn und Nachtfahrt)
  • Prüfungsvorbereitung: 1 Lektion

Prüfung: Theoretische Prüfung am Computer und praktische Fahrprüfung

  • Theoretische Prüfung am Computer (ab 17,5 Jahren)
  • Praktische Prüfung (frühestens an deinem 18. Geburtstag)

Die Probezeit beginnt nach der bestandenen praktischen Führerscheinprüfung und dauert 2 Jahre.

Zweite Phase der Ausbildung

Nach Erhalt der Lenkberechtigung der Klasse B, absolvierst du zwischen dem 2. und 4. Monat nach Ausstellung des Führerscheins die 1. Perfektionsfahrt in der Fahrschule, zwischen dem 3. und 9. Monat ein Fahrsicherheitstraining sowie ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch.
Mit der 2. Perfektionsfahrt inkl. Spritspartraining zwischen dem 6. und 12. Monat schließt du die Ausbildung ab.

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Klasse B L17

Die Ausbildung der vorgezogenen Lenkberechtigung der Klasse B kannst du bereits mit 15,5 Jahren starten.

Der Ablauf der Ausbildung besteht aus zwei Teilen:

Theoretische Ausbildung

  • 20 UE Grundwissen
  • 12 UE Zusatzwissen Klasse B

Praktische Ausbildung

  • 12 Fahrstunden á 50 min mit dem Fahrschulauto und absolviertem Theoriekurs, wird die Ausbildungs-Bestätigung der Fahrschule an die Behörde gesandt und der Bescheid an deine Wohnadresse zugeschickt. Erst mit diesem Bescheid darfst du mit deinem Begleiter die Ausbildungsfahrten beginnen.

  • 1.000 km Ausbildungsfahrten mit privatem PKW und Begleiter. Auf mindestens zwei Wochen verteilt, sind Ausbildungsfahrten (in Summe 1.000 km) durchzuführen. Diese müssen in einem Fahrtenprotokoll dokumentiert werden.

  • Erste begleitende Schulung mit privatem PKW, Begleiter und Fahrlehrer. Im Beisein eines Fahrlehrers absolvierst du und dein(e) Begleiter eine Ausbildungsfahrt (Dauer = 1 Fahrlektion). Im Anschluss findet ein individuelles Gespräch des Fahrlehrers mit dir und deinem/n Begleiter(n) statt in welchem die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrt und der Schulfahrt analysiert werden.

  • 1.000 km Ausbildungsfahrten mit privatem PKW und Begleiter

  • Zweite begleitende Schulung mit privatem PKW, Begleiter und Fahrlehrer

  • 1.000 km Ausbildungsfahrten mit privatem PKW und Begleiter

  • Perfektionsschulung und Prüfungsvorbereitung: In Anwesenheit eines speziell geschulten Fahrlehrers absolvierst du im Umfang von 3 UE eine Ausbildungsfahrt mit unserem Fahrschulauto und deinem Fahrlehrer. Hierbei wird auch ein kompletter Prüfungsablauf der praktischen Fahrprüfung simuliert.

Prüfung

  • Theoretische Prüfung am Computer (Voraussetzung ist die abgeschlossene Theorieausbildung)
  • Praktische Prüfung erst ab dem 17. Geburtstag (Voraussetzung ist eine positive Computerprüfung)

Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du in Österreich, England und Dänemark
(diese Länder erkennen die L17 Ausbildung an) fahren.
Ab dem 18. Geburtstag befindest du dich weitere 2 Jahre in der Probezeit.

Voraussetzung für Begleitpersonen bei Ausbildungsfahrten

Nahmhaft gemacht werden können 1 oder 2 Begleiter, wenn diese
seit mindestens 7 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen,
in den letzten 3 Jahren Fahrzeuge der Klasse B gelenkt haben und
während der letzten 3 Jahre keine schweren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben.

Besondere Bestimmungen während der Ausbildungsfahrten

  • Die Ausbildungsfahrten dürfen nur in Österreich durchgefüht werden.
  • Ausbildungsfahrzeuge müssen vorne und hinten mit "L17-Tafeln" gekennzeichnet sein.
  • Bescheid der Behörde, sowie der Lichtbildausweis des Bewerbers und der Führerschein der Begeitperson sind mitzuführen.
  • Es gilt strengstes Alkoholverbot für Bewerber und Begleiter.

Zweite Phase der Ausbildung

Nach Erhalt der Lenkberechtigung der Klasse B L17, musst du zwischen dem 3. und 9. Monat nach Ausstellung des Führerscheins ein Fahrsicherheitstraining sowie ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch absolvieren. Mit der 2. Perfektionsfahrt inkl. Spritspartraining zwischen dem 6. und 12. Monat schließt du die Ausbildung ab.

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Klasse B Dual

Die duale Ausbildung mit privaten Übungsfahrten kann mit 17,5 Jahren begonnen werden.

Der Ausbildungsablauf sieht wie folgt aus:

Theoretische Ausbildung

  • 20 Lektionen Grundwissen
  • 12 Lektionen Zusatzwissen Klasse B

Praktische Ausbildung

  • Vorschulung: 3 UE mit unserem Fahrschulauto und Fahrlehrer

  • Grundschulung: 3 UE mit unserem Fahrschulauto und Fahrlehrer

  • Theoretische Einweisung: 1 UE für Bewerber und Begleiter. Von unserer Fahrschule erhältst du eine Bestätigung mit der du dann bei der Behörde den Bescheid abholen kannst. Dieser Bescheid erlaubt dir deine Ausbildungsfahrten mit dem privaten PKW zu beginnen.

  • Übungsfahrt: 1000 km privat mit dem Begleiter. Ein Fahrtenprotokoll muss geführt werden.

  • Beobachtungsfahrt: 1 UE in der mit dem Schüler, dem Begleiter und dem Fahrlehrer überprüft wird, ob der Schüler die Lehrinhalte der Hauptschulung beherrscht.

  • Perfektionsschulung: 4 UE Perfektion, Nacht, Autobahn – u. Überlandfahrt

  • Prüfungsvorbereitung: 1 UE in der die praktische Prüfung besprochen und simuliert wird.

Prüfung

  • Theoretische Prüfung (ab 17,5 Jahren)
  • Praktische Prüfung (ab deinem 18. Geburtstag). Die praktische Prüfung absolvierst du mit dem privaten PKW und deinem Begleiter.

Voraussetzungen an das Prüfungsfahrzeug: Schaltgetriebe (ansonsten Einschränkung auf Automatik), Tür für Prüfer.

Voraussetzung für Begleitpersonen bei Ausbildungsfahrten

Nahmhaft gemacht werden, können 1 oder 2 Begleiter, wenn diese seit mindestens 7 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen, in den letzten 3 Jahren Fahrzeuge der Klasse B gelenkt haben und während der letzten 3 Jahre keine schweren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben.

Besondere Bestimmungen während der Ausbildungsfahrten

  • Die Ausbildungsfahrten dürfen nur in Österreich durchgeführt werden.
  • Ausbildungsfahrzeuge müssen vorne und hinten mit "L-Tafeln" gekennzeichnet sein.
  • Bescheid der Behörde, sowie der Lichtbildausweis des Bewerbers und der Führerschein der Begeitperson sind mitzuführen.
  • Es gilt strengstes Alkoholverbot für Bewerber und Begleiter.

Versicherung: Bezüglich Kraftfahrzeughaftpflicht/Kaskoversicherung in einem allfälligen Schadensfall, kann es zu Problemen kommen, wenn der Versicherung aufgrund der "Gefahrenerhöhung durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung des versicherten Fahrzeuges" die Deckung verweigert wird bzw. am Fahrzeughalter Regress nimmt. Daher ist es dringend ratsam, vor Aufnahme der Übungsfahrten, von der Versicherung eine schriftliche Zustimmung einzuholen.

Zweite Phase der Ausbildung

Nach Erhalt der Lenkberechtigung der Klasse B, absolvierst du zwischen dem 2. und 4. Monat nach Ausstellung des Führerscheins die 1. Perfektionsfahrt in der Fahrschule, zwischen dem 3. und 9. Monat ein Fahrsicherheitstraining sowie ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch. Mit der 2. Perfektionsfahrt zwischen dem 6. und 12. Monat schließt du die Ausbildung ab.

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Klasse C und C1

Die Führerscheinklasse C berechtigt zum Lenken von:

Lastkraftfahrzeugen über 3.500 kg HzGm
Sonderkraftfahrzeugen
Das Ziehen eines leichten Anhängers ist gestattet.
Voraussetzung: 21. Lebensjahr ist vollendet.

Die Führerscheinklasse C1 berechtigt zum Lenken von:
Lastkraftfahrzeugen bis max. 7.500 kg HzGm.
Das Ziehen eines leichten Anhängers ist gestattet.
Voraussetzung: 18. Lebensjahr ist vollendet.

Eine Lenkberechtigung für die Klasse C oder die Unterklasse C1 wird nur erteilt, wenn der Lenker im Besitz einer Lenkberechtigung der Klasse B ist.

Wird gleichzeitig eine Lenkberechtigung für die Klasse B und die Klasse C bzw. C1 beantragt, muss zuerst die theoretische und die praktische Fahrprüfung für die Klasse B bestanden werden, um zur praktischen Fahrprüfung für die Klasse C bzw. C1 antreten zu dürfen.

Eine Lenkberechtigung für die Klasse C darf außerdem nur erteilt werden, wenn der Antragsteller

  1. das 21. Lebensjahr vollendet hat,
  2. das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen Fahrerqualifizierungsnachweis (C95 Prüfung) besitzt,
  3. das 18. Lebensjahr vollendet hat und den Lehrberuf "Berufskraftfahrer" abgeschlossen hat.

Die Lenkberechtigung für die Klasse C wird auf 5 Jahre, ab dem 60. Lebensjahr nur noch auf 2 Jahre erteilt.

Die Lenkberechtigung für die Klasse C1 wird auf 10 Jahre, ab dem 60. Lebensjahr nur noch auf 5 Jahre erteilt.

Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

Für die Klasse C und C1 gilt absolutes Alkoholverbot! (0,1 Promille)

Theoretische Ausbildung

  • 10 UE Zusatzwissen Klasse C

Praktische Ausbildung

  • 8 UE C

Prüfung

  • Theoretische Prüfung in der Fahrschule
  • Praktische Prüfung dauert in etwa 45 min. Es kann beantragt werden, dass im Zuge der praktischen Fahrprüfung auch der praktische Teil der Grundqualifikation durchgeführt wird. Dadurch verlängert sich die praktische Fahrprüfung auf 90 min.

Grundqualifikation (C 95)

Lenker, die nach dem 9. September 2009 eine Lenkberechtigung der Klasse C oder C1 erworben haben, müssen eine Grundqualifikation nachweisen, um im gewerblichen Güterverkehr tätig sein zu können. (Ausnahmen: Feuerwehr, Magistrat, Gemeinde, usw.)

Dabei muss eine theoretische Prüfung vor einer Prüfungskommission sowie eine praktische Prüfung erbracht werden.

Weiterbildung (C 95)

Lenker, die vor dem 10. September 2009 eine Lenkberechtigung für die Klasse C oder C1 erworben haben, müssen bis spätestens 10. September 2014 eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden nachweisen.

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Klasse EzC

Die Klasse EzC berechtigt Sie zum Ziehen von allen Anhängern mit Zugfahrzeugen der Klasse C.

Die Klasse EzC1 berechtigt Sie zum Ziehen von schweren Anhängern mit Zugfahrzeugen der Klsse C1 und einer HzGm. beider Fahrzeuge von max. 12.000 kg.

Theoretische Ausbildung

  • 6 UE Zusatzwissen Klasse E

Praktische Ausbildung

  • 4 EzC

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Klasse B Code 96

Sobald die Summe beider höchst zulässigen Gesamtgewichte (Zugfahrzeug und Anhänger 3500 kg übersteigt benötigt man die Klasse B Code 96 oder BE

Klasse B Code 96 Kraftwagen der Klasse B mit einem schweren Anhänger, wenn die Summe beider höchst zulässigen Gesamtgewichte 4250 kg nicht übersteigt

Theorieausbildung:

  • 3 UE

Fahrausbildung:

  • 4 UE

Klasse B Code 96 keine Theorieprüfung, keine praktische Fahrprüfung!

Es ist nur die vorgeschriebene siebenstündige Schulung zu absolvieren!

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Klasse BE

Klasse BE Mit der Führerscheinklasse BE dürfen Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von max. 3.500 kg gezogen werden. Das Gespann kann daher max. 7000 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht haben.

Theoretische Ausbildung:

  • 3 UE Zusatzwissen BE

Praktische Ausbildung:

  • 4 UE (PKW + Anhänger)

Prüfung: Theoretische Prüfung am Computer und praktische Fahrprüfung!

  • Theoretische Prüfung am Computer. Bist du bereits Besitzer des Führerscheins der Klasse B, besteht die theoretische Prüfung nur noch aus klassenspezifischen Fragen der Klasse BE!
  • Praktische Fahrprüfung (ab deinem 18. Geburtstag)

Vereinfachte Fahrprüfung für Besitzer der Klassen B und F!

Personen, die seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Lenkberechtigung für die Klassen B und F sind und sich bereits eine längere Praxis beim Ziehen von schweren Anhängern (im Rahmen der Lenkberechtigung für die Klasse B und/oder die Klasse F) erworben haben, benötigen nur eine praktische Fahrprüfung, um eine Lenkberechtigung für die Klasse EzB zu erwerben. Die Theorieprüfung und die Ausbildung in der Fahrschule entfallen.

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Klasse F

Die Führerscheinklasse F berechtigt zum Lenken von:

Zugmaschinen/Motorkarren und landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h mit allen Anhängern

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h, auch mit Anhängern bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse

Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Kraftfahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht

Sonderkraftfahrzeuge mit Anhängern bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse

Alle ein- und mehrspurigen Mopeds und Leichtkraftfahrzeuge

Ausbildungsbeginn schon mit 15,5 Jahren.

Die Ausbildung gliedert sich wie folgt:

Theoretische Ausbildung:

  • 20 UE Grundwissen
  • 4 UE Zusatzwissen F

Praktische Ausbildung:

  • 4 UE Praxis (Fahrstunden mit dem Traktor)

Prüfung: Theoretische Prüfung am Computer und praktische Fahrprüfung!

  • Theoretische Prüfung am Computer (ab 15,5 Jahren)
  • Praktische Fahrprüfung (ab deinem 16. Geburtstag) Mit 16 Jahren bist du berechtigt Traktoren und Landwirtschaftliche Fahrzeuge zu fahren, ab deinem 18 Geburtstag darfst du alle Fahrzeugen der Klasse F lenken.

Solltest du bereits einen Führerschein der Klasse A oder B besitzen, ersparst du dir die 20 Lektionen Grundwissen und erhälst bei der Computerprüfung nur F-spezifische Fragen.

Die Lenkberechtigung der Klasse C beinhaltet die Klasse F

Die Lenkberechtigung der Klasse F wird außer in Österreich nur noch in Portugal, Frankreich, Dänemark, Luxemburg, Deutschland, Finnland und Slowenien akzeptiert. In den Niederlanden wird die Klasse F nicht anerkannt, jedoch dürfen landwirtschaftliche Zugmaschinen dort unter Einhaltung des Tempolimits von 25 km, von Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ohne Lenkberechtigung gelenkt werden.

Für die Führerscheinklasse F gibt es keine 2. Ausbildungsphase.

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Klasse AM Code 117 und Klasse AM Code 118

Klasse AM Code 117 Motorfahrräder (zwei- oder dreirädrige Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und bis zu 50 ccm Hubraum)

Klasse AM Code 118 Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge ("Mopedautos", "Microcars" Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und bis zu 50 ccm Hubraum)

Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre. Personen, die ab dem 20. Geburtstag einen Führerschein der Klasse AM beantragen, müssen ein ärztliches Gutachten vorlegen.

Die Ausbildung gliedert sich wie folgt:

Theoretische Ausbildung:

  • 6 UE Theorie AM

Praktische Ausbildung:

  • 6 UE Praxis (Übungsplatz)
  • 2 UE Praxis (Ausfahrt mit Fahrlehrer)

Prüfung: Nur Theorieprüfung. Keine Praxisprüfung.

Die Prüfung besteht aus einem Multiple-Choice Test (Fragen mit vorgegebenen Antwort-möglichkeiten) mit 23 Fragen (Auswahl aus 230 Fragen), die am Computer zu beantworten sind.
Wenn du mindestens 80 % der Fragen (19 richtig beantwortete Fragen) richtig beantwortet hast, hast die die Mopedprüfung bestanden.

Wenn du weniger als 80 % erreichst, kannst du die Prüfung frühestens in zwei Wochen wiederholen. Frühestens an deinem 15. Geburtstag wird dir dein Führerschein der Klasse AM bei der zuständigen Führerscheinbehörde ausgestellt.

Rechtlicher Hinweis: Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben auf dieser Seite!

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Fahrschule NEW-DRIVE
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Inh. Ing. Mag. Maria Lukenda
Feldmarschall Conrad Platz 2A
9020 Klagenfurt am Wörthersee

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