Führerscheinklassen
Für Ihre Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Reisepass
- Geburtsurkunde
- ein Passfoto (EU-Norm)
Klasse A
Motorräder, Motorräder mit Beiwagen, Kraftfahrzeuge mit 3 und 4 Rädern bis zu 400 kg Eigenmasse.
Da der Motorradführerschein ein sogenannter Stufenführerschein ist wird dir, solltest du bei der praktischen Prüfung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, vorerst nur die Vorstufe A (Klasse AV) erteilt. Dies bedeutet, dass du nur Leichtmotorräder (Motorräder und Motorräder mit Beiwagen bis 25 kW und max. 0,16 kw/kg) lenken darfst.
Nach 2 Jahren Besitz des Führerscheins der Klasse AV geht dieser automatisch in die (unein-geschränkte) Führerscheinklasse A über.
Ab wann kannst du deinen Führerschein der Klasse A machen? Hier gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:
- mit 16 Jahren in Kombination mit der Ausbildung zum L 17
- mit 17,5 Jahren mit vorläufiger Führerscheinklasse AV
- mit 21 Jahren mit uneingeschränkter Führerscheinklasse A
Ausbildung:
- Theoretische Ausbildung 26 Lektionen Basiskurs + 8 Lektionen A spezifisch
- Praktische Ausbildung 12 Lektionen
Prüfung:
- Theoretische Prüfung (am Computer): In Kombination mit L 17 ab 17, Klasse AV ab 17,5 oder Klasse A ab 20,5 Jahren
- Praktische Prüfung: Klasse AV mit vollendetem 18. Lebensjahr, Klasse A mit vollendetem 21. Lebensjahr
Solltest du bereits einen Führerschein einer anderen Führerscheinklasse besitzen, entfällt für dich der 26 Lektionen Basiskurs und deine Computerprüfung besteht nur aus A-spezifische Fragen.
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Klasse A 125
Motorrad fahren mit dem B Führerschein.
Bist du seit mindestens 5 Jahren Besitzer eines Führerscheins der Klasse B, kannst du zusätzlich 6 Motorrad Fahrstunden á 60 min. absolvieren und dir den Code 111 in deinen Führerschein eintragen lassen. Dieser Code berechtigt dich zum Lenken von Motorrädern bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Leistung.
Wichtig: Die Fahrerlaubnis gilt nur in Österreich, Italien und Luxemburg.
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Klasse B
Mit einem Führerschein der Klasse B bist du berechtigt, folgende Fahrzeuge zu lenken:
- PKWs, Kombis, Kleintransporter und Kleinbusse bis 3500 kg HzGm (höchst zulässige Gesamtmasse) mit max. 8 Personen
- Traktoren bis 3500 kg HzGm
- leichte und schwere Anhänger
- Moped, Microcar, 125 ccm Roller (Code 111)
- Trikes und Quads
Es stehen dir 3 verschieden Ausbildungsvarianten zur Auswahl:
- L17 vorgezogene Lenkberechtigung
- B Vollausbildung in unserer Fahrschule
- B Dual, duale Ausbildung mit privaten Übungsfahren und Fahrtenprotokoll

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Klasse B Vollausbildung
Die Ausbildung der Lenkberechtigung der Klasse B kannst du mit 17,5 Jahren beginnen.
Die Ausbildung gliedert sich in zwei Teile:
- Theoretische Ausbildung
- 26 Lektionen Basiskurs
- 6 Lektionen B spezifisch
- Praktische Ausbildung
- Vorschulung: 3 Lektionen (Fahrstunden mit unserem Fahrschulauto)
- Grundschulung: 3 Lektionen
- Hauptschulung: x Lektionen je nach Können des Fahrschülers
- Perfektionsschulung: 5 Lektionen
- Prüfungsvorbereitung: 1 Lektion
Prüfung
-
Theoretische Prüfung am Computer (ab 17,5 Jahren)
-
Praktisch Prüfung (frühestens an deinem 18. Geburtstag)
Die Probezeit beginnt nach der bestandenen praktischen Führerscheinprüfung und dauert 2 Jahre.
Zweite Phase der Ausbildung
Nach Erhalt der Lenkberechtigung der Klasse B, absolvierst du zwischen dem 2. und 4. Monat nach Ausstellung des Führerscheins die 1. Perfektionsfahrt in der Fahrschule, zwischen dem 3. und 9. Monat ein Fahrsicherheitstraining sowie ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch. Mit der 2. Perfektionsfahrt zwischen dem 6. und 12. Monat schließt du die Ausbildung ab.
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Klasse B L17
Die Ausbildung der vorgezogenen Lenkberechtigung der Klasse B kannst du bereits mit 16 Jahren starten.
Der Ablauf der Ausbildung besteht aus zwei Teilen:
- Theoretische Ausbildung
- 26 Lektionen Basiskurs
- 6 Lektionen B spezifisch
- Praktische Ausbildung
-
12 Fahrstunden á 50 min mit dem Fahrschulauto und Fahrlehrer. Mit der Bestätigung unserer Fahrschule kannst du sodann auf der Behörde einen Bescheid abholen. Erst dieser gibt dir die Berechtigung mit den privaten Ausbildungsfahrten zu beginnen.
-
1.000 km Ausbildungsfahrten mit privatem PKW und Begleiter. Auf mindestens zwei Wochen verteilt, sind Ausbildungsfahrten (in Summe 1.000 km) durchzuführen. Diese müssen in einem Fahrtenprotokoll dokumentiert werden.
-
Erste begleitende Schulung mit privatem PKW, Begleiter und Fahrlehrer. Im Beisein eines Fahrlehrers absolvierst du und dein(e) Begleiter eine Ausbildungsfahrt (Dauer = 1 Fahrlektion). Im Anschluss findet ein individuelles Gespräch des Fahrlehrers mit dir und deinem/n Begleiter(n) statt in welchem die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrt und der Schulfahrt analysiert werden.
-
2.000 km Ausbildungsfahrten mit privatem PKW und Begleiter
-
Zweite begleitende Schulung mit privatem PKW, Begleiter und Fahrlehrer
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3.000 km Ausbildungsfahrten mit privatem PKW und Begleiter
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Perfektionsschulung: In Anwesenheit eines speziell geschulten Fahrlehrers absolviert du im Umfang von drei Fahrlektionen eine Ausbildungsfahrt. Entweder mit privatem PKW und Begleiter, oder mit unserem Fahrschulauto und deinem Fahrlehrer. Hierbei wird auch ein kompletter Prüfungsablauf der praktischen Fahrprüfung simuliert.
-
Ein weiterer Teil der Perfektionsschulung ist die Vorbereitung auf die theoretische Prüfung. Gerne kannst du auch jederzeit und ohne zusätzliche Kosten, den theoretischen Unterricht noch einmal besuchen.
Prüfung
Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du in Österreich, England und Dänemark
(diese Länder erkennen die L17 Ausbildung an) fahren.
Ab dem 18. Geburtstag befindest du dich weitere 2 Jahre in der Probezeit.
Voraussetzung für Begleitpersonen bei Ausbildungsfahrten
Nahmhaft gemacht werden, können 1 oder 2 Begleiter, wenn diese
-
seit mindestens 7 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen,
-
in den letzten 3 Jahren Fahrzeuge der Klasse B gelenkt haben und
-
während der letzten 3 Jahre keine schweren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben.
Besondere Bestimmungen während der Ausbildungsfahrten
-
Die Ausbildungsfahrten dürfen nur in Österreich durchgefüht werden.
-
Ausbildungsfahrzeuge müssen vorne und hinten mit "L17-Tafeln" gekennzeichnet sein.
-
Bescheid der Behörde, sowie der Lichtbildausweis des Bewerbers und der Führerschein der Begeitperson sind mitzuführen.
-
Es gilt strengstes Alkoholverbot für Bewerber und Begleiter.
Zweite Phase der Ausbildung
Nach Erhalt der Lenkberechtigung der Klasse B L17, musst du zwischen dem 3. und 9. Monat nach Ausstellung des Führerscheins ein Fahrsicherheitstraining sowie ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch absolvieren. Mit der 2. Perfektionsfahrt zwischen dem 6. und 12. Monat schließt du die Ausbildung ab.
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Klasse B dual
Die duale Ausbildung mit privaten Übungsfahrten kann mit 17,5 Jahren begonnen werden.
Der Ausbildungsablauf sieht wie folgt aus:
- Theoretische Ausbildung
- 26 Lektionen Basiskurs
- 6 Lektionen B spezifisch
- Praktische Ausbildung
-
Vorschulung: 3 Lektionen Fahrstunden mit unserem Fahrschulauto und Fahrlehrer
-
Grundschulung: 3 Lektionen Fahrstunden mit unserem Fahrschulauto und Fahrlerer
-
Theoretische Einweisung: 1 Lektion für Bewerber und Begleiter. Von unserer Fahrschule erhältst du eine Bestätigung mit der du dann bei der Behörde den Bescheid abholen kannst. Dieser Bescheid erlaubt dir deine Ausbildungsfahrten mit dem privaten PKW zu beginnen. Diese Bewilligung ist 1 Jahr gültig und kann vom selben Begleiter nur einmal angesucht werden.
-
Übungsfahrt: 1000 km privat mit dem Begleiter. Ein Fahrtenprotokoll muss geführt werden.
-
Beobachtungsfahrt: 1 Lektion in der mit dem Schüler, dem Begleiter und dem Fahrlehrer überprüft wird, ob der Schüler die Lehrinhalte der Hauptschulung beherrscht.
-
Perfektionsschulung: 4 Lektionen Nachtfahrt, Autobahn – u. Überlandfahrt
-
Prüfungsvorbereitung:1 Lektion in der eine praktische Prüfung mit all ihren Bestandteilen durchgespielt wird.
Prüfung
- theoretische Prüfung (ab 17,5 Jahren)
- praktische Prüfung (ab deinem 18. Geburtstag). Die praktische Prüfung absolvierst du mit dem privaten PKW und deinem Begleiter.
Prüfungsfahrzeug: Schaltgetriebe (ansonsten Einschränkung auf Automatik), Tür für Prüfer.
Voraussetzung für Begleitpersonen bei Ausbildungsfahrten
Nahmhaft gemacht werden, können 1 oder 2 Begleiter, wenn diese
-
seit mindestens 7 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen,
-
in den letzten 3 Jahren Fahrzeuge der Klasse B gelenkt haben und
-
während der letzten 3 Jahre keine schweren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben.
Besondere Bestimmungen während der Ausbildungsfahrten
-
Die Ausbildungsfahrten dürfen nur in Österreich durchgeführt werden.
-
Ausbildungsfahrzeuge müssen vorne und hinten mit "L-Tafeln" gekennzeichnet sein.
-
Bescheid der Behörde, sowie der Lichtbildausweis des Bewerbers und der Führerschein der Begeitperson sind mitzuführen.
-
Es gilt strengstes Alkoholverbot für Bewerber und Begleiter.
Versicherung: Bezüglich Kraftfahrzeughaftpflicht/Kaskoversicherung in einem allfälligen Schadensfall, kann es zu Problemen kommen, wenn der Versicherung aufgrund der "Gefahrenerhöhung durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung des versicherten Fahrzeuges" die Deckung verweigert wird bzw. am Fahrzeughalter Regress nimmt. Daher ist es dringend ratsam, vor Aufnahme der Übungsfahrten, von der Versicherung eine schriftliche Zustimmung einzuholen.
Zweite Phase der Ausbildung
Nach Erhalt der Lenkberechtigung der Klasse B, absolvierst du zwischen dem 2. und 4. Monat nach Ausstellung des Führerscheins die 1. Perfektionsfahrt in der Fahrschule, zwischen dem 3. und 9. Monat ein Fahrsicherheitstraining sowie ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch. Mit der 2. Perfektionsfahrt zwischen dem 6. und 12. Monat schließt du die Ausbildung ab.
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Klasse C und C1
- Eine Lenkberechtigung für die Klasse C oder die Unterklasse C1 wird nur erteilt, wenn der Lenker im Besitz einer Lenkberechtigung der Klasse B ist.
- Wird gleichzeitig eine Lenkberechtigung für die Klasse B und die Klasse C bzw. C1 beantragt, muss zuerst die theoretische und die praktische Fahrprüfung für die Klasse B bestanden werden, um zur praktischen Fahrprüfung für die Klasse C bzw. C1 antreten zu dürfen.
- Eine Lenkberechtigung für die Klasse C darf außerdem nur erteilt werden, wenn der Antragsteller
1. das 21. Lebensjahr vollendet hat,
2. das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen Fahrerqualifizierungsnachweis besitzt,
3. das 18. Lebensjahr vollendet hat und den Lehrberuf "Berufskraftfahrer" abgeschlossen hat.
- Die Lenkberechtigung für die Klasse C wird nur auf 5 Jahre, ab dem 60. Lebensjahr nur noch auf 2 Jahre erteilt.
- Die Lenkberechtigung für die Klasse C1 wird nur auf 10 Jahre, ab dem 60. Lebensjahr nur noch auf 5 Jahre erteilt.
- Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.
- Für die Klasse C und C1 gilt absolutes Alkoholverbot! (0,1 Promille)
1. Theoretische Ausbildung
- 26 Lektionen Basiskurs (nicht gesetzlich vorgeschrieben jedoch empfehlenswert)
- 10 Lektionen
2. Praktische Ausbildung
Prüfung
- Theoretische Prüfung in der Fahrschule
- Praktische Prüfung dauert in etwa 45 min. Es kann beantragt werden, dass im Zuge der praktischen Fahrprüfung auch der praktische Teil der Grundqualifikation durchgeführt wird. Dadurch verlängert sich die praktische Fahrprüfung auf 90 min.
Die Führerscheinklasse C berechtigt Sie zum Lenken von:
- Lastkraftfahrzeugen über 3.500 kg HzGm
- Sonderkraftfahrzeugen
- Das Ziehen eines leichten Anhängers ist gestattet.
- Voraussetzung: 21. Lebensjahr ist vollendet.
Die Führerscheinklasse C1 berechtigt Sie zum Lenken von:
- Lastkraftfahrzeugen bis max. 7.500 kg HzGm.
- Das Ziehen eines leichten Anhängers ist gestattet.
- Voraussetzung: 18. Lebenjahr ist vollendet.
Grundqualifikation (C 95)
- Lenker, die nach dem 9. September 2009 eine Lenkberechtigung der Klasse C oder C1 erworben haben, müssen eine Grundqualifikation nachweisen, um im gewerblichen Güterverkehr tätig sein zu können. (Ausnahmen: Feuerwehr, Magistrat, Gemeinde, usw.)
- Dabei muss eine theoretische Prüfung vor einer Prüfungskommission sowie eine praktische Prüfung erbracht werden.
Weiterbildung (C 95)
- Lenker, die vor dem 10. September 2009 eine Lenkberechtigung für die Klasse C oder C1 erworben haben, müssen bis spätestens 10. September 2014 eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden nachweisen.
- Qualitativ hochwertige Weiterbildungskurse werden beim ÖAMTC angeboten.
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Klasse EzC
-
Die Klasse EzC berechtigt Sie zum Ziehen von allen Anhängern mit Zugfahrzeugen der Klasse C.
-
Die Klasse EzC1 berechtigt Sie zum Ziehen von schweren Anhängern mit Zugfahrzeugen der Klsse C1 und einer HzGm. beider Fahrzeuge von max. 12.000 kg.
1. Theoretische Ausbildung
2. Praktische Ausbildung
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Klasse EzB
Sobald eine der folgenden Bestimmungen erfüllt ist, ist B + E erforderlich:
- wenn die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeugs (PKW) übersteigt,
oder
- wenn die Summe der höchsten Zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger 3500 kg übersteigt.
Das höchste zulässige Gesamtgewicht steht im Zulassungsschein. Gesamtmasse = Gesamtgewicht
Anhängerbestimmungen
Das Ziehen von Anhängern, die nur eine Auflaufbremse besitzen, ist nur zulässig, wenn die momentane Gesamtmasse des Anhänger weder
- die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges
(bei geländegängigen PKW und Kombi ist das 1,5-fache dieses Wertes maßgebend)
- noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt (Zulassungsschein)
Die höchst zulässige Geschwindigkeit dieser Kombination beträgt 70 km/h auf Freilandstraßen und 80 km/h auf Autobahnen!
Den Führerschein der Klasse EzB kannst du ab 17,5 Jahren beginnen.
Ausbildung
- Theoretische Ausbildung
- Basiskurs (falls Führerschein B noch nicht vorhanden)
- 4 Lektionen E spezifisch
- Praktische Ausbildung
- 2 Lektionen (Führerschein PKW + Anhänger)
Prüfung
-
Theoretische Prüfung am Computer. (ab 17,5 Jahren) Bist du bereits Besitzer des Führerscheins der Klasse B, besteht die theoretische Prüfung nur noch aus klassenspezifischen Fragen. (10 aus 68 Fragen)!
-
Praktisch Prüfung (ab deinem 18. Geburtstag)
Vereinfachte Fahrprüfung für Besitzer der Klassen B und F!
Personen, die seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Lenkberechtigung für die Klassen B und F sind und sich bereits eine längere Praxis beim Ziehen von schweren Anhängern (im Rahmen der Lenkberechtigung für die Klasse B und/oder die Klasse F) erworben haben, benötigen nur eine praktische Fahrprüfung, um eine Lenkberechtigung für die Klasse EzB zu erwerben. Die Theorieprüfung und die Ausbildung in der Fahrschule entfallen.
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Klasse F (Traktor, Zugmaschinen)
Traktoren, landwirtschaftliche Fahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Den Führerschein der Fahrzeugklasse F kannst du schon mit 15,5 Jahren machen.
Die Ausbildung gliedert sich wie folgt:
- Theoretische Ausbildung
- 26 Lektionen Basiskurs
- 8 Lektionen F spezifisch
- Praktische Ausbildung
- 4 Lektionen Praxis (Fahrstunden mit dem Traktor)
Prüfung
-
Theoretische Prüfung am Computer (ab 15,5 Jahren)
-
Praktische Prüfung (ab deinem 16. Geburtstag) Mit 16 Jahren bist du berechtigt Traktoren und Landwirtschaftliche Fahrzeuge zu fahren, aber deinem 18 Geburtstag darfst du alle Fahrzeugen der Klasse F lenken.
F- Ergänzung
Solltest du bereits einen Führerschein der Klasse A oder B besitzen, ersparst du dir die 26 Lektionen Basiskurs und erhälst bei der Computerprüfung nur F-spezifische Fragen.
Die Lenkberechtigung der Klasse C beinhaltet die Klasse F
Die Lenkberechtigung der Klasse F wird außer in Österreich nur noch in Portugal, Frankreich, Dänemark, Luxemburg, Deutschland, Finnland und Slowenien akzeptiert. In den Niederlanden wird die Klasse F nicht anerkannt, jedoch dürfen landwirtschaftliche Zugmaschinen dort unter Einhaltung des Tempolimits von 25 km, von Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ohne Lenkberechtigung gelenkt werden.
Für die Führerscheinklasse F gibt es keine 2 Ausbildungsphase.
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Moped (Motorfahrrad)
Krafträder bis max. 50 ccm Hubraum und 45 km/h Bauartgeschwindigkeit
Endlich nicht mehr mit dem Bus fahren oder von den Eltern und älteren Geschwistern abhängig sein. Sei unabhängig - mit der Ausbildung zum Mopedausweis mit 15.
Die Ausbildung zum Mopedausweis mit 15 kannst du bereits mit 14,5 Jahren beginnen. Was du jedoch dazu benötigst, ist die Einverständniserklärung der Eltern (Erziehungsberechtigten).
Ausbildung
- Theoretische Ausbildung
- Praktische Ausbildung
- 6 Lektionen Praxis (Übungsplatz)
- 2 Lektionen Praxis (Ausfahrt mit Fahrlehrer)
Prüfung
-
Die Prüfung besteht aus einem Bogen mit 23 Fragen (Auswahl aus 230 Fragen), die im Multiple-Choice Verfahren (Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) zu beantworten sind.
Wenn du mindestens 80% der Fragen immer beantwortet sind, also mit 19 richtig beantworteten Fragen, hast du bestanden. Sind mindestens 60% richtig beantwortet (14 von 23), so findet eine ergänzende mündliche Zusatzprüfung statt. Werden weniger als 60% richtig beantwortet (13 von 23), so hast du die Prüfung nicht bestanden. Frühestens zwei Wochen später, kannst du dann die Prüfung wiederholen.
An deinem 15. Geburtstag darfst du dir deinen Mopedführerschein bei uns in der Fahrschule abholen!
Der Mopedausweis mit 16
Den Ausbildung zum Mopedausweis mit 16 kannst du mit 15,5 Jahren starten.
Ausbildung
- Theoretische Ausbildung
- Praktische Ausbildung
- 6 Lektionen Praxis (Übungsplatz)
- 2 Lektionen Praxis (Ausfahrt mit Fahrlehrer)
Prüfung
-
Die Prüfung besteht aus einem Bogen mit 23 Fragen (Auswahl aus 230 Fragen), die im Multiple-Choice Verfahren (Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) zu beantworten sind.
Wenn du mindestens 80% der Fragen immer beantwortet sind, also mit 19 richtig beantworteten Fragen, hast du bestanden. Sind mindestens 60% richtig beantwortet (14 von 23), so findet eine ergänzende mündliche Zusatzprüfung statt. Werden weniger als 60% richtig beantwortet (13 von 23), so hast du die Prüfung nicht bestanden. Frühestens zwei Wochen später, kannst du dann die Prüfung wiederholen.
An deinem 16. Geburtstag darfst du dir deinen Mopedführerschein bei uns in der Fahrschule abholen!
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Microcar/Quad
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis max. 50 ccm Hubraum und 45 km/h Bauartgeschwindigkeit
Ohne B Führerschein trotzdem auf 4 Rädern unterwegs - starte durch:
MOPEDAUSWEIS mit Zusatz "vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge"
Du kannst schon mit 14,5 Jahren mit dieser Aubildung beginnen. Sie besteht aus folgenden Bereichen:
- Theoretische Ausbildung
- 6 Lektionen Theorie (= Mopedkurs)
- Praktische Ausbildung
- 6 Lektionen Praxis (Fahrstunden im Microcar bzw. am Quad)
Prüfung
-
Mopedtest
Die Prüfung besteht aus einem Bogen mit 23 Fragen (Auswahl aus 230 Fragen), die im Multiple-Choice Verfahren (Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) zu beantworten sind. Hinzu kommen 10 spezifische Fragen!
-
Dein Fahrlehrer entscheidet während der praktischen Schulung, ob deine praktischen Fähigkeiten ausreichend sind.
Dein Ausweis kann frühestens an deinem 15. Geburtstag in unserer Fahrschule ausgestellt werden.
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