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Fahrschule NEW-DRIVE

NEW-DRIVE: Beste Ausbildung - faire Preise!

Hygiene-Regeln und Gesundheitstipps für Fahrschulen aufgrund COVID-19
 
Gesundheit steht in unserem Land derzeit an erster Stelle - das gilt für das gesamte öffentliche Leben. Für ein gutes Miteinander ist es daher auch bei unserer Führerscheinausbildung notwendig, dass sich unsere angehenden Lenker, das Fahrschulpersonal und die Prüfer an einige Regeln halten.
 
Hinweise zu Schulfahrten, einschließlich praktischer Fahrprüfung und Fahrten im Rahmen der Mehrphasenausbildung sowie zu Schulungen und Prüfungen im Lehrsaal und Beratungen auf Basis der COVID-19-Lockerungsverordnung 2020 und Tipps des Gesundheitsministeriums.
 
SCHULFAHRTEN Vorkehrungen und Handlungsanleitungen für Schulfahrten
 
VOR DER FAHRT: Lenker (Fahrschüler), Hände vor Fahrtantritt gründlich waschen oder desinfizieren oder eigene Handschuhe. Fahrt nicht beginnen, wenn Sie sich krank fühlen! Beim Warten ausreichend Abstand halten! Vor dem Einsteigen den aussteigenden Lenker mit ausreichend Abstand aussteigen lassen!
 
Die Fahrlehrer werden vom Arbeitgeber (Fahrschule) mit Schutzausrüstung ausgestattet, wobei sie auf die Reinigung bzw. Desinfektion der Kontaktflächen achten: Lenkrad, Schalthebel, Türschnallen. 
 
WÄHREND DER FAHRT: Lenker (Fahrschüler), Fahrlehrer, Prüfer, Elternteil
 
Fahrschüler (Lenker), Fahrlehrer, Prüfer und Eltern verwenden eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung (MNS).
 
Mund & Nase schützen und Abstand halten! Mund-Nasen-Schutz (MNS) müssen alle Insassen während der Fahrt tragen. (vgl § 4: MNS, in jeder Sitzreihe einschließlich Lenker nur zwei Personen, ohne 1m Kriterium); als MNS sind Masken, Schals, Tücher erlaubt; ebenso Vollvisiere aus Acrylglas! MNS gilt bei Schul- und Prüfungsfahrten mit Pkw, Lkw, Bus, Traktoren (außer einspurigen Kfz)! MNS nicht im Fahrzeug zurücklassen! Husten/Niesen nur in den gebeugten Ellenbogen oder in ein Taschentuch! Keine Umluft-Einstellungen verwenden, weil damit keine frische Luft ins Auto kommt, jedoch Keime im Innenraum verteilt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Schüler eine eigene Schutzausrüstung bei Moped und Motorrad verwenden (eigene Unterziehhaube für den Helm, eigene Jacke)!
 
NACH DER FAHRT: Benutzte Taschentücher sofort entsorgen und benutzte Masken entsorgen oder waschen, ebenso Handschuhe bzw. Vollvisiere reinigen, Hände gründlich waschen oder desinfizieren!    
 
KUNDENBEREICH: GESCHÄFT UND LEHRSAAL Vorkehrungen und Handlungsanleitungen in der Betriebsstätte
 
In Fahrschulen gelten der 1m Abstand sowie das Tragen einer MNS (den Mund-Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung) für Fahrschüler bzw. Kunden (Vgl § 5 Abs 2). Eine Quadratmeter-Beschränkung im Kundenbereich ist nicht anzuwenden (keine 10m2 Obergrenze pro Kunden) (vgl. § 5 Abs 3). In Fahrschulen ist das Tragen von MNS auch in den Unterrichtssälen für Fahrschüler Pflicht (im Gegensatz zu den öffentlichen Schulen). Hygieneinformationen auf Piktogrammen stärken das Bewusstsein der Kunden (Aufsteller, Aufkleber an Wänden, Möbeln ab dem Eingangsbereich).
 
Mund & Nase schützen Mund-Nasen-Schutz (MNS) im Kundenbereich tragen (gem § 2 Abs 1). Kunden (Fahrschüler, Eltern) und Mitarbeiter (Fahrpersonal, Sekretariat) müssen bei Kundenkontakt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung (MNS) tragen. Als MNS sind erlaubt Masken, Schals, Tücher, ebenso Vollvisiere aus Acrylglas MNS nicht zurücklassen! Husten/Niesen nur in den gebeugten Ellenbogen oder in ein Taschentuch! Kein Händeschütteln!
 
Abstand halten von 1m! Trotz Mund-Nasen-Schutz ausreichend Distanz wahren zu haushaltsfremden Personen! 1m Abstand zwischen Kursteilnehmern und Vortragendem (Fahrschulpersonal) einhalten!
 
Beratungsgespräche & Service: Kunden hängen ihre Garderobe selber auf. Kunden sind bei der Terminvereinbarung darauf hinzuweisen, dass der Termin bei Erkältungs- oder Krankheitssymptomen abgesagt werden muss. Termine mit Kunden sind so zu vergeben, dass sich das Eintreffen und Verlassen im Kundenbereich möglichst nicht überschneidet; falls dies nicht gewährleistet werden kann, ist der Mindestabstand von 1 m einzuhalten. Pro Berater(platz), pro Begleitender Schulung max. 1 Elternteil pro Fahrschüler, wenn möglich den Kunden die Möglichkeit des kontaktlosen Bezahlens, wenn vorhanden, empfehlen. Es ist sicherzustellen, dass der Fahrschulbetreiber und das Fahrschulpersonal bei Kundenkontakt einen MNS tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist,  die das gleiche Schutzniveau gewährleistet (vgl. § 2 Abs 1 Z 3).  Eine (bauliche) mechanische Schutzvorrichtung (Schutzwand aus Acrylglas, Glas, Folie, „Spuckschutz“) bietet für Mitarbeiter einen Ersatz für das Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung (MNS), z.B. bei Kundenbereichen (Kassenpulten). Ebenso sind Telefonieren, Organisationsarbeiten, Sekretariatstätigkeiten ohne Maske zulässig, wenn kein „körperlicher“ Kundenkontakt gegeben ist. 
 
Desinfektion & Lüftung: Flächen oder Vorrichtungen (z.B. Getränkeautomatengriffe, Sessellehnen, Tischflächen, Türgriffe), die regelmäßig von Kunden berührt werden,  sind regelmäßig zu reinigen und desinfizieren. Räumlichkeiten sollen ausreichend gelüftet und Toiletten regelmäßig gesäubert werden. 
 
Im Lehrsaal müssen Fahrschüler einen MNS tragen und 1m Abstand halten! Fahrschüler: Auszubildende bzw. Fahrschüler haben gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einen Abstand von mindestens  1m einzuhalten und gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung (MNS) zu tragen.  Die Maskenpflicht für Fahrschüler und der 1m Abstand gelten auch während des Unterrichts.  Beispiel für die Anordnung der Sessel: Mindestens 1m Abstand durch Herausnahme „jedes zweiten Sessels“ (vgl. § 5 Abs 2). 
 
Fahrschullehrer: Der Fahrschulbetreiber hat sicherzustellen, dass er und das Fahrschulpersonal bei Kundenkontakt einen MNS tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet (vgl. § 2 Abs 1 Z 3). Eine (bauliche) mechanische Schutzvorrichtung (Schutzwand aus Acrylglas, Glas, Folie, „Spuckschutz“) z.B. im Lehrsaal beim Vortragspult bietet für den vortragenden Fahrschullehrer einen Ersatz für das Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung (MNS). Beim Vorhandensein einer geeigneten Schutzwand braucht der Fahrschullehrer kein Vollvisier und keine MNS tragen (vgl. auch § 5 Abs 3). Bei Prüfungs- und Übungs-Computerplätzen ist ebenfalls auf vergrößerte Abstände zu achten. Alle Personen im Raum müssen MNS tragen. Kontaktflächen sowie Tastatur- und Maus-sollen desinfiziert werden.
 
NACH BERATUNG / NACH UNTERRICHT: Benutzte Taschentücher sofort entsorgen (Mistkübel!) und   benutzte Masken entsorgen oder waschen, ebenso Handschuhe, Vollvisiere, Hände gründlich waschen oder desinfizieren.

KONTROLLE: Für die Einhaltung der Regeln ist jeder und jede Einzelne selbst verantwortlich. Die Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben und etwaige Sanktionen daraus obliegen der Exekutive. 
 
 
Hygiene-Regeln  Stand: 1. Mai 2020, Entw. / Eb

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